Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht betrifft sämtliche Verträge und Vereinbarungen, die eine Überlassung von Sachen auf Zeit gegen ein Entgelt betreffen. Dazu zählt auch die Pacht, die einem Pächter neben dem Gebrauch der Sache auch die Erwirtschaftung von Erträgen gestattet.
Einen hohen Stellenwert auf diesem Rechtsgebiet nimmt dabei die Wohnraummiete und die Gewerberaummiete bzw. Gewerberaumpacht ein.
Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen, größere Vermietungsgesellschaften, aber auch Vermieter von Einzelobjekten, Wohnungen und Gewerbebetrieben oder Geschäftslokalen sowie gewerbliche und private Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich wie außergerichtlich.
Herr Rechtsanwalt Ronald Schäfer berät Sie neben dem gewerblichen und privaten Miet- und Pachtrecht auch im Immobilien-, Makler- und Nachbarrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte
Erstellung oder Abschluss eines Mietvertrages über Wohnung, Haus oder Gewerberaum, Hausordnung
Nebenkostenabrechnung, Abrechnungs- und Einwendungsfrist, Erhöhung der Vorauszahlung
Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen, Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungen bei Auszug, Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll
Mietminderung und Mängelbeseitigung
Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen
Mieterhöhung bzw. die Abwendung unberechtigter Mieterhöhungen
Schadensersatzanspruch aus dem Mietverhältnis
Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Mietrückstandes; Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Räumungsklage bzw. -verfahren
Mietsicherheiten (Kaution): Höhe und Fälligkeit, Verzinsung, Rückzahlungsanspruch
Modernisierung und bauliche Veränderungen